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   LG Offenburg, 25.03.2021 - 2 O 425/20   

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LG Offenburg, 25.03.2021 - 2 O 425/20 (https://dejure.org/2021,17470)
LG Offenburg, Entscheidung vom 25.03.2021 - 2 O 425/20 (https://dejure.org/2021,17470)
LG Offenburg, Entscheidung vom 25. März 2021 - 2 O 425/20 (https://dejure.org/2021,17470)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 25.08.2005 - 7 U 94/05

    Unfallversicherung: Versicherungsschutz für den durch Einatmen von Hustensaft

    Auszug aus LG Offenburg, 25.03.2021 - 2 O 425/20
    Denn dabei handelt es sich um Risiken des täglichen Lebens, gegen die Unfallversicherungsschutz gewährt werden soll (BGH, Urteil vom 21.09.1988 - IVa ZR 44/87, r + s 1988, 383; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2005 - 7 U 94/05, r + s 2007, 257, 258; HK-VVG/ Rüffer , 4. Aufl. 2020, AUB 2014, Rn. 38 ff.).
  • BGH, 21.09.1988 - IVa ZR 44/87

    Umfang des Haftungsausschlusses für Schäden durch Heilmaßnahmen im Rahmen der

    Auszug aus LG Offenburg, 25.03.2021 - 2 O 425/20
    Denn dabei handelt es sich um Risiken des täglichen Lebens, gegen die Unfallversicherungsschutz gewährt werden soll (BGH, Urteil vom 21.09.1988 - IVa ZR 44/87, r + s 1988, 383; OLG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2005 - 7 U 94/05, r + s 2007, 257, 258; HK-VVG/ Rüffer , 4. Aufl. 2020, AUB 2014, Rn. 38 ff.).
  • LG Ravensburg, 27.10.2023 - 2 O 331/19

    Diesel-Problematik: Vorlage an den EuGH zum unvermeidbaren Verbotsirrtum bei

    Verfahren - 2 O 425/20.

    a) Allerdings hat nach vorläufiger Würdigung in den Rechtsstreitigkeiten - 2 O 331/19 -, - 2 O 190/20 -, und - 2 O 425/20 - jeweils eine verbotene Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 715/2007 bei Erwerb des Fahrzeugs durch den jeweiligen Kläger vorgelegen.

    Bei den Fahrzeugen in den Rechtsstreitigkeiten - 2 O 331/19 -, - 2 O 190/20 -- 2 O 425/20 - und - 2 O 57/21 - wird die Abgasrückführung spätestens ab einer Umgebungstemperatur von +10 °C reduziert, und es liegt deshalb nach Auffassung des vorlegenden Gerichts ein unzulässiges Thermofenster vor.

    Darüber hinaus dürfte es in den Verfahren - 2 O 331/19 -, - 2 O 190/20 -- 2 O 425/20 - auch an dem weiteren Kriterium des Ausnahmetatbestands des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. a) VO (EG) Nr. 715/2007 fehlen, dass eine Abschalteinrichtung nicht während des überwiegenden Teils des Jahres aktiv sein darf (EuGH, Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20 - GSMB Invest, Rn. 65).

    c) In den vorgelegten Verfahren - 2 O 190/20 -, - 2 O 425/20 - und - 2 O 16/21 - liegt zwar eine Prüfstandserkennung vor.

    Ein Verstoß der Beklagten gegen europäisches Abgasrecht liegt in den vorgelegten Fällen - 2 O 331/19 -, - 2 O 190/20 -, - 2 O 425/20 - und - 2 O 57/21 in Form eines unzulässigen Thermofensters vor, und im Verfahren - 2 O 16/21 - spricht dafür ein starkes Indiz in Form einer Prüfstandserkennung (oben I. 1. a) und b)).

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